Wind- & Kitesurfen sowie Foilen am Achensee
Sich vom Wind über die Wellen tragen lassen und sich dabei in absoluter Balance mit dem Wasser befinden; dieses Gefühl ist es wohl, das Wind- und Kitesurfen eint. Der Achensee bietet euch die besten Voraussetzungen – sowohl in Sachen Thermik als auch in der Infrastruktur. Aber was ist nun der Unterschied zwischen Wind- und Kitesurfen? Und um was handelt es sich beim Wingfoilen?
Beim Kitesurfen seid ihr sowohl am Brett als auch am Kite befestigt. Mit dem wesentlich kürzeren Brett und dem durch den Wind getragenen Kite ist es bei entsprechender Windstärke sogar möglich, den ein oder anderen „Air Stunt“ hinzulegen und wie schwerelos über das Wasser hinweg zwischen Rofan und Karwendel zu schweben.
Beim Windsurfen hingegen ist das Segel am Brett und nicht an euch befestigt. Mit meist über zwei Metern Länge ist das Windsurfbrett auch um einiges länger als das etwa 1,4 Meter lange Kitesurfbrett.
Seid ihr bereit zum Fliegen? Wingfoilen eröffnet eine neue Dimension des Wassersports, indem es Surfern ermöglicht, den Wind mit einem Wing zu nutzen, um ihr Board über die Wasseroberfläche zu heben, angetrieben von einem Hydrofoil, der sie über das Wasser gleiten lässt. Na, neugierig geworden? Dann kontaktiert die Wingfoil Schule Achensee.
Was müsst ihr beachten, wenn ihr am Achensee wind-, kitesurfen oder wingfoilen wollt?
- Am Achensee und in Tirol sind eFoils nicht erlaubt
- Die Ausübung dieser Wassersportarten ist nur mit dem Erwerb der entsprechenden Kite-, Surf- & Wingfoillizenz gestattet.
- Die angeführten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Wingfoiler:
- Am See befinden sich zwei ausgewiesene Kite Zonen, hier ist das Starten und Landen erlaubt. Für die einzelnen Kite Zonen gelten zusätzliche Regelungen, die in der Gestattungsbedingung genau erklärt werden.
- Die Gestattung erhalten nur Personen mit einem entsprechenden Schulungsnachweis (es gelten alle Surfscheine, Segelscheine, Bootsscheine oder ein unterzeichneter Schulungsnachweis qualifizierter Wassersportschulen) und einer Versicherung für Kitesurfer.
- Beim Starten und Landen ist ein Mindestabstand von 200m zu den Steganlagen der Achenseeschifffahrt GesmbH einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere am östlichen Seeufer auch der Tauchsport ausgeübt wird, sodass dort besondere Vorsicht geboten ist.
- Sie verpflichten sich, die Fahrgastschiffe der Achenseeschifffahrt GesmbH zu beachten und bei Herannahen eines Schiffes rechtzeitig auszuweichen. Hierbei ist ein Mindestabstand von 50m einzuhalten. Im Umkreis von 200m von Hafeneinfahrten und Landungsplätzen der Fahrgastschiffe ist das Kiten verboten.
- Am Achensee gelten das aktuelle Schifffahrtsgesetz und die Seen- und Flussverkehrsordnung:
- Der Kiter muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Es gilt das allgemeine Gefährdungsverbot. Demnach dürfen Menschen nicht gefährdet werden und sind Beschädigungen von Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern zu vermeiden. Weder die Achenseeschifffahrt noch die Berufsfischerei dürfen behindert werden.
- Der Kiter ist gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen, wie Fahrgastschiffen, Segelfahrzeugen, Motorbooten und Ruderbooten nachrangig und ist verpflichtet, den anderen Wasserfahrzeugen beim Begegnen oder Überholen auszuweichen.
- Das Kiten ist nur bei Tag und klarer Sicht gestattet.
- und viele weitere Bedingungen
Hier findet ihr nur einen Auszug der Gestattungsbedingung. Bitte lest das gesamte Dokument des Stadtmagistrats Innsbruck - Seeverwaltung Achensee, um vollständig informiert zu sein.
Kite-, Surf- & Wingfoillizenz Achensee
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Am Achensee herrschen sehr häufig perfekte Windbedingungen für Surfer. Bei leichtem Südwind (1-2 Beaufort) am Vormittag und kräftigem Nordwind (3-5 Beaufort) am Nachmittag sind Kraft, Koordination und Köpfchen gefordert, um das Brett über den See zu manövrieren. Die Infrastruktur am Achensee bietet allen Könnern und jenen, die es noch werden wollen, jegliche Voraussetzung, um Wind und Wasser besser kennen zu lernen.
Kite- bzw. Surfschulen & Kitezonen
